Um sicherzustellen, dass die Anforderungen der Süßwasserverordnung eingehalten werden und unser Trinkwasser Lebensmittelqualität hat, werden wir weiterhin Wasserproben für die Legionellenuntersuchung entnehmen.


Bitte beachten Sie dennoch folgende Hinweise:

  • Bei längerer Abwesenheit (Tage/Wochen) sollte das Wasser im Brauseschlauch abfließen und vor dem Duschen gründlich ausgespült werden.
  • Nach längerem Wassermangel lässt man in der Regel das Trinkwasser zuerst ablaufen und verwendet es dann für Speisen und Getränke, bis frisches Wasser nachströmt.

Wir möchten uns bei unseren Mietern bedanken, die ihr Verständnis und den reibungslosen Ablauf getestet haben.